Konflikt mit dem Strafrecht
- Die strafrechtlichen Folgen einer Straftat für den jugendlichen Straftäter
Man kann sich erst ab dem 14. Lebensjahr strafbar machen
Für Jugendliche und Heranwachsende gilt das Jugendgerichtsgesetz
Das Jugendstarfrecht will in erster Linie erziehen - Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe – Strafe für Jugendliche
Erziehungsmaßregeln als mildestes Mittel für den Strafrichter
Jugendarrest als Zuchtmittel
Höchstmaß der Freiheitsstrafe für Jugendliche beträgt 10 Jahre - Thema Sexualität: Jugendschutz durch Strafrecht
Kinder unter 14 Jahren sind besonders geschützt
Besondere Strafvorschriften für Personen, die Jugendliche erziehen und betreuen
Schon der Besitz einschlägiger Bilder kann strafbar sein - Das Bundeszentralregister – Wie lange bleibt eine Jugendstrafe in den Akten?
Bundeszentralregister speichert strafrechtliche Verurteilungen
Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel gegen Jugendliche werden nicht gespeichert
Eintrag in das Führungszeugnis und Tilgungsfristen
Das Strafverfahren gegen einen Jugendlichen
- Das polizeiliche Ermittlungsverfahren gegen einen jugendlichen Straftäter
- Die Beschuldigtenvernehmung des Jugendlichen bei der Polizei
- Die Abgabe der Strafsache von der Polizei an die Jugendstaatsanwaltschaft
- Es besteht hinreichender Tatverdacht gegen den jugendlichen Straftäter - Der Jugendstaatsanwalt stellt das Verfahren trotzdem ein
- Es besteht hinreichender Tatverdacht gegen den jugendlichen Straftäter - Der Jugendstaatsanwalt sieht nach Durchführung einer erzieherischen Maßnahme von der Verfolgung ab
- Es besteht hinreichender Tatverdacht gegen den jugendlichen Straftäter - Der Jugendrichter erteilt eine Ermahnung, eine Weisung oder eine Auflage
- Vereinfachtes Jugendverfahren und Anklage gegen den jugendlichen Straftäter
- Der Jugendstaatsanwalt erhebt Anklage zum Gericht
- Der Ablauf einer Hauptverhandlung vor dem Jugendstrafgericht
- Welche Strafe kann den Jugendlichen erwarten?
- Kosten des Verfahrens vor dem Strafgericht